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Szlachta in Wolhynien - heute Ukraine

Index zu 5.758 Personen, deren Adelstand positiv verifiziert worden ist und die in die Adelsmatrikel von Wolhynien eingetragen wurden.

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Rezension zum "Herbarz szlachty Wolyńskiej" [Wappenbuch des Adels Wolhyniens]

Achtung:

Die Originalnamensversion entstammt russischsprachigen Archiven. Die Familiennamen wurden aus dem Kyrillischen in das lateinische Alphabet in der polnischsprachigen Version nach bestem Wissen transliteriert. Für die Richtigkeit der Rück-Umsetzung kann jedoch keine Gewährleistung übernommen werden. Nicht nur die polnischen Sonderzeichen bieten mehrfache Transliterationsmöglichkeit (die alle fachlich richtig sind, aber nicht unter dem Gesichtspunkt der Sachlichkeit, d. h. z. B. dass aus Chowański wieder Chowański und nicht Howanski wird, das kyrillische Alphabeth kennt für CH, H und G nur einen Buchstaben.) Daher ist es zwingend notwendig, verschiedene möglichen und zu erwartenden (auch phonetischen) Schreibweisen zu überprüfen.

Zitiersyntax zur Erreichung eindeutiger Indentifizierung bei Stammfolgen / GEDs :  Schlesinger RU-Wolhynien Nennung des Anfangsbuchtaben - laufende Namensnummer.

Beispiel: Es geht um Nr. 1. Jabłoński 1828-1912 = Schlesinger-RU-Wolhynien J-1 Jabłoński

Einführung

Infolge der Teilungen der Adelsrepublik durch Österreich, Preußen und Russland kamen die östlichen Provinzen der Republik an das Kaiserreich Russland. Wolhynien wurde im Jahre 1795 zur Gubernie mit 12 Landkreisen und der Hauptstadt Zytomir, polnisch Żytomierz . Der Adel wurde mit einem neuen Rechtssystem und der zentralistischen Verwaltung eines absolutistischen Staates konfrontiert, die erheblich von dem Rechtsaufbau und den in der Adelsrepublik herrschenden Traditionen abwich.

Eingangs, nach der Aufteilung der inkorporierten Gebiete in Gubernien und der Einführung russischer Verwaltungsstrukturen, wurden die althergebrachten Landgerichte und die Verwaltungsbeamten unterer Ränge beibehalten. Zugleich wurde versucht, die Magnaterie (Eigentümer von großem Landflächen) und über sie den Einfluss auf den landbesitzenden Adelstand - im Polnischen "posesjonat" genannt - für sich zu gewinnen.

Dagegen wurde der Kleinstadel, der vielfach keinen oder nur sehr geringen Landbesitz besaß, kritisch beobachtet. Diese Adelskreise waren wegen der bereits erfolgten Deklassierung und wegen ihrer radikalen nationalistischen Ansichten und Glaubensausrichtung als ein potentieller Instabilitätsherd angesehen.

In den inkorporierten Gebieten bestand die für die Adelsrepublik typische Mischung des Adelstandes. Neben den auchtotonen Adelsschicht, Kosaken und Tataren waren landgesessen die Nachfahren litauischer Fürsten und zugewanderten armenische Adelsgeschlechter (in Polnisch Ormianie) ebenso anzutreffen wie konvertierte Adelsgeschlechter ehedem mosaischen Glaubens und dem Adel aus dem Heiligen Römischen Reich. Einen großen Anteil bildeten jedoch die über Jahrhunderte zugewanderten Adligen aus den dicht besiedelten Gebieten des Königreiches Polen.

Die nichtpolnische Szlachta war seit dem XVII. Jhdt. durch die Katholisierung einer intensiven Polonisierung ausgesetzt. Hierdurch verlor sie vielfach ihre eigene Identität und was damit einher ging, ihre eigene Tradition. Dieser Prozess wurde besonders dann offensichtlich, als die Adelsfamilien aufgefordert wurden, entsprechend den Regelungen der "Hramoty o szlachcie" ihren Adelsnachweis zu führen. Vielfach haben sie große Probleme gehabt, nicht nur die Zugehörigkeit zu ihrer Wappengenossenschaft nachzuweisen, sondern sogar sie zu benennen. Dabei bildete, im Unterschied zu anderen Adelssystemen, die Zugehörigkeit und in Einzelfällen der Besitz eines geschlechtspezifischen Wappens das wichtigste Merkmal der Zugehörigkeit zur Szlachta der Adelsrepublik. Wie erwartet, blieb vielen die Anerkennung als russischer Adel durch die Heroldie in St. Petersburg aus Mangel an geeigneten Dokumenten versagt. Dieser Problematik widmen sich ausführlich andere Artikel im Wiki.

Die ursprünglich vorgestellten Daten der Adelslegitimationen der Gubernie Volhynien wurden von einem polnischen Genealogischen Büro mit der Angabe, dass es sich um sämtliche Legitimierungen aus dem Zeitraum 1772 - 1917 nach Archivbestand handelt, eingestellt. Bei Kontrolle der Listeneinträge für das Adelslexikon durch das Redaktionsream mit Daten bei Boniecki-Herbarz und Uruski-Rodzina hat sich herausgestellt, dass es in der Liste Unstimmigkeiten der Einträge gibt. Dies würde bedeuten, dass zwischen der Datenaufnahme von Boniecki/Uruski um die Jahrhundertwende zum XX. Jhdt. und heute ein Teil der Archivbestände nicht mehr verfügbar ist. Bis zum Abschluss der Prüfungsarbeiten wurde daher die Liste gegen diese aktuellen Zusammenstellung ausgetauscht, die jedoch keine Angaben zur Zugehörigkeit der einzelnen Familien zu Wappengenosenschaften enthält.

Gubernie Wolhynien im Kaiserreich Russland 1890-1906. Quelle: Brockhaus and Efron Encyclopedic Dictionary

Adelslegitimierung nach dem Zerfall der Adelsrepublik

Die Geschichte der Formalisierung des Adelstandes im Kaiserreich Russland erfolge im Vergleich zum westlichen Europa oder der Adelsrepublik mit einer Verzögerung von einigen Hundert Jahren.

Es gab bereits im XVI. Jhdt. Regulierungen des Zugangs zu den höchsten Ämtern wie der Bojarentafel oder der Okolniki, aber sie betrafen nur die höchsten Ämter und Würden. Vielleicht die Herkunft der Katharina II bewirkte, dass sie das erste, die Gesamtheit erfassende, Generaladelsprivileg erließ. Dieser "Żałowannaja gramota dworiaństwu", Gramota na prawa, wolnosti i preimuszczestwa błagorodnogo rossijskogo dworianstwa, vom 21. IV. 1785, in: Połnoje Sobranije Zakonow Rossijskoj Imperii, PSZ, Band 22, Serie 1, Nr. 16787, hat die verstreuten Rechtsvorschriften in diesem Rechtsbereich gesammelt, geordnet und erweitert.

Die Legitimierungsprozedur war zweistufig - der Antrag mit den Nachweisen wurde an eine Kommision in der Gubernie des überwiegenden Aufenthaltes gestellt. Die Kommission setzte sich aus dem Adelsmarschall und Vertretern des in der Gubernie ansässigen Adels. Nach der Verifizierung wurden die Dokumente an den Senat in St. Peterburg verschickt . In der Gubernien wurden Adelsregister angelegt, die in 6 Unterabteilungen unterteilt waren. In diese wurde der Adels entsprechen der Klassifizierung der eingereichten Nachweise ihres Legitimationsverfahren eingetragen.

  1. Abteilung des Adels, deren Adelsnachweis 100 Jahre nicht überstieg (das Jahr 1685)
  2. Abteilung des Briefadels für militärische Verdienste
  3. Abteilung des Briefadels für das Erreichen des VIII. Verwaltungsranges der Rangtabelle
  4. Abteilung des ausländischen Adels, der im Kaiserreich Russland vor dem Jahr 1772 ansässig war.
  5. Abteilung der Aristokratie - titulierter Adel
  6. Abteilung des unbetitelten Uradels = im Besitz des Adelsstandes vor dem Jahr 1685.

Auf diesem Wege sind die Familien, die sich der Legitimierungsprozedur unterworfen haben, in den Genuss der adligen Privilegien des Kaiserreiches Russland gekommen. Nach der erfolgten Legitimierung wurden diese Familien in eine der 6 Abteilungen der dezentral auf Gubernieebene geführten Adelsregister eingetragen. Die Einträge erfolgten personenbezogen, so dass spätere Nachkommen um die Eintragung zu ersuchen hatten. Damit wurde ein hermetisches Adelsregister geschaffen, das es in der Adelsrepublik nicht gegeben hat und heute den Forscher solche Probleme bereitet. Bedauerlicher Weise bedingt vielleicht durch die slawische Mentalität schleppte sich das Legitimationsverfahren in die Länge, so dass sogar Mitglieder der russischen uradligen dynastischen Geschlechter (so wurde erst im Jahre 1917 noch Fürstenfamilien aus der mittelalterlichen Rurikidenabstammung eingetragen. Auch die dezentrale Abwicklung in Verbindung mit den schlechten Kommunikationsmöglichkeiten des XIX. Jhdt. führte dazu, dass die Eintragung in der verschiedenen Gubernien, die jeweils einzeln beantragt werden musste sich über 100 Jahre zwischen den einzelnen Gubernien hinzog. Es ist wert an dieser Stelle zu betonen, dass die Szlachta der Adelsrepublik dem gleichen Recht wie der russische Adel unterworfen war, der sich zu diesem Zeitpunkt ebenfalls legitimieren musste. Zugleich wurde die Legitimierung nicht zentral sondern dezentral in den Gubernien durchgeführt. Die Legitimierungsgremien bestanden ebenfalls aus. Überdies führte die nicht erfolgte Anerkennung nicht zur Enteignung oder einer Pflichtabgabe ihrer leibeigenen Bauern.

Für Nichtadlige, oder Mitglieder des Adelstandes nach einem anderen Rechtssystem (nicht nur der Adelsrepublik), bestand die Möglichkeit des gesellschaftlichen Aufstiegs nach einer militärischen Karriere oder durch den Aufstieg im Verwaltungsapparat des Kaiserreiches Russland durch die Rangtabelle. Tatsächlich erfolgten überwiegend in den westlichen Gubernien die Verleihungen des russischen Adelstandes an Personen aus dem Teil der Szlachta der Adelsrepublik, der sich der Legitimierungsprozedur nach dem Zerfall der Adelsrepublik nicht unterwarf.

Die Rangtabelle war eine der Reformen des Zaren Peter I. Mit ihr wurde der Zivil- und Militärdienst genormt und zugleich neu strukturiert. Sie sah 14 Ränge für alle zivilen Bedienstete und das Militärpersonal vor. Er wurde im Jahre 1722 erlassen und bestand bis zum Jahr 1917. Erreichung der Ränge V-IX entsprach dem persönlichen, nicht erblichen Briefadel, der Ränge I-IV den Erhalt des erblichen Adels für Nachkommen in männlicher Linie aus legalisierten Verhältnissen.

Es ist ebenfalls wert zu unterstreichen, dass bisher keine grundlosen Adelsentsetzungen stattgefunden haben sowie dass die fehlende Zuerkennung des russischen Adelstandes den Adelstand nach dem Rechtssystem der Adelsrepublik nicht aufhebte. Die fehlende Anerkennung des Adelstandes nach dem russischen System bedeutete dennoch eine Deklassierung, da die nicht legitimierten Familien nicht in den Genuss der adligen Privilegien kamen. Selbstverständlich fanden Adelsentsetzungen oder nicht Anerkennung des Adelstandes für Personen statt, die das staatliche Rechtssystem verletzten. Auch hier wurde bei Rechtsverletzungen ohne Ansehen der Religion, Sprache oder völkischer Zugehörigkeit entschieden, so dass die vielfachen Anschuldigungen polnischer Historiographen im Sachbestand korrekt, aber dennoch nicht gerechtfertigt sind.


Legende:

Familienname (eventuell Zuname) Zeitraum der Legitimierung


Statistik

Antragstellernamen Buchstabe A           60   1,04%
Buchstabe B         500   8,68%
Buchstabe C + Ć         343   5,96%
Buchstabe D         311   5,40%
Buchstabe E             2   0,03%
Buchstabe F           68   1,18%
Buchstabe G         327   5,68%
Buchstabe H           48   0,83%
Buchstabe I            -     0,00%
Buchstabe J         178   3,09%
Buchstabe K         470   8,16%
Buchstabe L + Ł         299   5,19%
Buchstabe M         439   7,62%
Buchstabe N + Ń         139   2,41%
Buchstabe O         194   3,37%
Buchstabe P         511   8,87%
Buchstabe Q            -     0,00%
Buchstabe R         319   5,54%
Buchstabe S + Ś         615   10,68%
Buchstabe T         266   4,62%
Buchstabe U           34   0,59%
Buchstabe V            -     0,00%
Buchstabe W         418   7,26%
Buchstabe X            -     0,00%
Buchstabe Y            -     0,00%
Buchstabe Z + Ż + Ź         217   3,77%
Summe:      5.758   100,00%

Quellen:

Herbarz Wołyński. Towarzystwo "Pro Archivo", Kraków, Towarzystwo ProArchivo, ul. Grodzka 52, 31-044 Kraków, tel/fax: +12 429 46 02.

http://www.ornatowski.com/index/herbarzwolynski.htm| Artur Ornatowski: ornatowski.com

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